Die europäische GREEN HOUSE Richtlinie

Neue europäische Normen für Energieeinsparung und Gebäudesanierung


Im März 2023 gab das Europäische Parlament erstmals grünes Licht für die EU-Richtlinie über "GRÜNE HÄUSER", eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Maßnahme zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel, den Energieverbrauch in Europa deutlich zu senken.

Der Text der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Epbd), deren Ziel es ist, den europäischen Gebäudebestand zu modernisieren und seine Energieeffizienz zu verbessern, wird noch geändert werden, bevor er endgültig wird.

Hauptziel der Maßnahme ist es, vorrangig auf die 15 % der energieintensivsten Gebäude der Energieklasse G einzuwirken. Was Italien betrifft, so betrifft die Richtlinie mindestens 1,8 Millionen Wohngebäude von insgesamt 12 Millionen und wird erhebliche Auswirkungen auf den italienischen Wohnungsbestand haben.

DIE RICHTLINIE ÜBER UMWELTGERECHTE WOHNUNGEN".

Mit dieser Maßnahme will die Europäische Union den Schadstoffausstoß bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren und bis 2050 Null-Emissionen erreichen. Der Text der Richtlinie sieht vor, dass alle neuen Gebäude bereits ab 2028 emissionsfrei sein müssen, während bestehende Gebäude bis zum 1. Januar 2030 die Energieklasse E und bis 2033 die Klasse D erreichen müssen. Für die Heizung ist ein Verbot der Verwendung fossiler Brennstoffe bis 2035 und die Abschaffung von Subventionen für die Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2024 vorgesehen.

GEPLANTE INTERVENTIONEN UND AUSNAHMEREGELUNGEN

Die geplanten Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs sind:

Installation von Fotovoltaikanlagen;
Installation neuer Heizkessel;
Austausch von Fensterrahmen;
Anbringung von Wärmeschutzmänteln.

Die Richtlinie schließt historische Gebäude, Ferienhäuser und Gotteshäuser aus. Im Einzelnen:

denkmalgeschützte Gebäude und Denkmäler (historische Gebäude oder Gebäude von besonderem architektonischen Wert);
Gebäude in denkmalgeschützten und geschützten Gebieten;
Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr oder während eines begrenzten Zeitraums im Jahr genutzt werden oder deren voraussichtlicher Energieverbrauch weniger als 25 % des Verbrauchs beträgt, der sich bei ganzjähriger Nutzung ergeben würde (z. B. Zweitwohnungen);
religiöse Gebäude;
Gebäude, die als vorübergehend gelten (Baustellenbüros und Badeanstalten)

Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen wie das Verbot, Häuser zu verkaufen oder zu vermieten.

Eine der wichtigsten Folgen dieser Richtlinie ist der wahrscheinliche Wertverlust von Immobilien, die nicht rechtzeitig angepasst werden.

DIE RICHTLINIE IN DEN EINZELNEN STAATEN

Auf operativer Ebene obliegt es den EU-Mitgliedstaaten, etwaige Ausnahmen von der Norm sowie Maßnahmen und Anreize festzulegen, die erforderlich sind, um die Zielvorgaben fristgerecht zu erreichen. Außerdem können die Mitgliedstaaten die Zielvorgaben entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit von Fachkräften und der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit der Renovierungsarbeiten anpassen.

Jedes Land muss daher einen nationalen Renovierungsplan aufstellen, der realistisch sein muss und auch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu maßgeschneiderten Finanzierungen, ein System von Belohnungen und Vergünstigungen für diejenigen, die umfangreiche Renovierungen vornehmen, Subventionen für gefährdete Haushalte und auch die Einrichtung kostenloser Informationsstellen zur Energieeffizienz von Gebäuden umfassen muss.

KOFFER GRÜN IN ITALIEN

Nach Schätzungen des italienischen Verbandes der Bauunternehmer (Ance) würden von den 12 Millionen Wohngebäuden mehr als 9 Millionen nicht den geforderten Energiestandards entsprechen.

Dem jüngsten Bericht der Nationalen Agentur für neue Technologien, Energie und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (Enea) zufolge wurden außerdem etwa 75 Prozent der Gebäude in italienischen Gemeinden angeblich vor dem Gesetz 10/1991 gebaut, dem Gesetz zur Regelung des Energieverbrauchs in öffentlichen und privaten Gebäuden.

Nach Schätzungen von Enea würden 74 % der italienischen Haushalte, d. h. 11 Millionen, in Energieklassen unter D fallen, 34 % in G, 23,8 % in F und 15,9 % in E.

Gemäß der EU-Richtlinie "GREEN HOUSES" müssen in Italien bis 2033 mindestens zwei Millionen Gebäude renoviert werden, weil sie nicht unter die Vorschriften fallen: Damit die europäische Richtlinie konkret angewendet werden kann, ist eine angemessene Politik der steuerlichen Anreize erforderlich, um den Prozess zu erleichtern und integrierte Lösungen für jedes Gebäude umzusetzen.

DIE SITUATION IM JULI 2024

Am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament der Richtlinie CASE GREEN endgültig zugestimmt. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch bis 2030 zu reduzieren, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Es sind also mehr als 12 Monate vergangen, seit das Verfahren zur endgültigen Genehmigung der Maßnahme begann.

In dieser Zeit wurden bereits Änderungen am Text vorgenommen, um die individuellen Bedürfnisse der verschiedenen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Im Vergleich zum ursprünglichen Text ist die endgültige Richtlinie wesentlich flexibler und weniger streng, was die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften für Gebäude betrifft.

Nach der verabschiedeten Richtlinie sind die Mitgliedstaaten für die Festlegung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zuständig: Alle neuen Gebäude müssen zumindest nahezu energiefrei sein (und ab 2028 emissionsfrei). Darüber hinaus müssen für alle Gebäude, die einer umfassenden Renovierung unterzogen werden, Mindestanforderungen festgelegt werden.

Im Gegensatz dazu sah der ursprüngliche Text das Ziel vor, bis 2030 die Energieklasse E für Wohngebäude zu erreichen und sich bis 2033 weiter auf die Energieklasse D zu verbessern.

Zu den weiteren Neuerungen gehört der Renovierungspass für die EU-Mitgliedstaaten: Er muss in digitaler Form von einem qualifizierten und zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, und es liegt im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaats, ob er verpflichtend sein wird oder nicht. Dieser Pass wird einen umfassenden Renovierungsfahrplan enthalten, der die einzelnen Schritte und die erwarteten Vorteile in Form von Energieeinsparungen, geringeren Kosten und Treibhausgasemissionen während des Lebenszyklus des Gebäudes aufzeigt.

Darüber hinaus wird ein digitales System für die Erstellung und Aktualisierung von Umstrukturierungspässen zur Verfügung stehen: Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, ergänzende Instrumente für die Simulation und vereinfachte Aktualisierung von Pässen zu entwickeln.

ARDOGRES

Unser Unternehmen hat sich seit Jahren auf die Sanierung von Dächern spezialisiert, insbesondere auf den Austausch von Asbest-, Schiefer- und Steindächern.

Die europäische Richtlinie CASE GREEN und die nachfolgenden Bestimmungen der Mitgliedstaaten werden die Sanierung bestehender Dächer fördern, indem sie Anreize für die Installation von Dämmungen und Photovoltaikanlagen schaffen.

Ardogres bietet sich als unverzichtbares Produkt für diese Art von Maßnahmen an, insbesondere mit seiner neuesten Innovation, dem Dachziegel BIANCO OSTUNI 40X40, der sich durch einen hervorragenden Reflexionsindex und eine perfekte Anpassungsfähigkeit an Photovoltaikanlagen auszeichnet, insbesondere an die so genannten "Wannen"-Anlagen.

https://ardogres.it/it/tegole-in-gres-porcellanato-e-accessori-ardogres/23-40x40-bianco-ostuni

In Kürze wird Ardogres auch die neue Version des integrierten Photovoltaik-Dachziegels ARDOSOLAR vorstellen. Dieser wird in der Lage sein, Probleme im Zusammenhang mit der Installation von Photovoltaikanlagen in historischem Kontext und/oder mit landschaftlichen Zwängen zu lösen. Zum Beispiel beim Ersatz von Naturschiefer in Genua und Mailand oder von Schiefer in Turin und im Aostatal.

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